(Voraussetzungen, Studienverlauf etc. für die Modellprojekte im Studienjahr 2023/24 können Sie hier in einer Skizze einsehen. Bitte fragen Sie in den einzelnen Fachakademien um genauere Informationen nach).
Die Aufnahme in das 1. Studienjahr setzt voraus:
1. Mittlerer Schul- bzw. Bildungsabschluss und
2. Berufliche Vorbildung
Die berufliche Vorbildung ist in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) welches meist bereits an der jeweiligen Fachakademie absolviert werden kann.
Darüber hinaus zählt der Abschluss als Kinderpfleger/in oder in einem anderem sozialen, pädagogischen oder pflegerischen Beruf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren als berufliche Vorbildung.
Ein weiterer Zugangsweg in das 1. Studienjahr stellt eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren und einem Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung dar.
Mit einer allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife und ebenfalls einem Nachweis über 200 Zeitstunden sozialpädagogische sozialpädagogischer Tätigkeit ist ebenfalls ein direkter Zugang ins erste Studienjahr möglich.
Ferner benötigen Sie ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate ist und ausweist, dass Sie für den Beruf geeignet sind sowie ein erweitertes Führungszeugnis, welches ebenfalls nicht älter als drei Monate sein darf.
Was müssen Sie für den Beruf mitbringen?
– Neigung zum helfenden, fördernden und anleitenden Umgang mit Menschen
– Neigung zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen (z.B. Betreuen von
Kindern in Familienfreizeiten, Jugendgruppen, Ferienfreizeiten oder in
der Nachbarschaft……..)
– Interesse an Pädagogik und Psychologie, an Fragen und Zusammenhängen im
sozialen Bereich
– Interesse an medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Fragen und
Zusammenhängen
– Vorliebe für musische und handwerklich-gestaltende Tätigkeiten (z.B.
Singen und Gestalten mit Kindern)